Der österreichsiche Nationalrat hat heute, Mittwoch, 9.7.2008, eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes in österreichischen Lokalen beschlossen.
Die Verschärfung des Tabakgesetzes, die am Mittwochnachmittag im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde, bringt eingeschränkte Raucherzonen in Lokalen. Einzig in Gaststätten bis maximal 50 Quadratmetern kann der Wirt noch frei entscheiden, ob er das Rauchen erlaubt.
Bei Lokalen mit einer Grundfläche zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss die zuständige Behörde beurteilen, ob eine räumliche Trennung etwa unter dem Aspekt des Denkmalschutzes möglich ist. Bei noch größeren Gastronomie-Einrichtungen ist zwingend vorgeschrieben Raucherzimmer einzurichten, sofern der Wirt Nikotin-Genuss überhaupt zulassen will. In Räumen, in denen geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den gut sichtbaren Warnhinweis "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen" zu enthalten.
Sicher ein wichtiger Schritt, doch ein generelles Rauchverbot in Lokalen wäre besser, gesünder und leichter zu vollziehen gewesen! Beispiele in Europa gibt es mittlerweile genug.
