Die Regierung in Bratislava hat für die Slowakei ein Gesetz zum Schutze der Nichtraucher verabschiedet. Es soll allerdings kein absolutes Rauchverbot in Lokalen geben. Damit müssen sich Raucher und die Betreiber von Gaststätten in der Slowakei künftig zwar auf Einschränkungen einstellen, die allerdings nicht so deutlich ausfallen werden wie dies z.B. in Deutschland der Fall war. Das Gesetz zum Schutze der Nichtraucher tritt in der Slowakei ab dem 1. April in allen Regionen des Landes in einheitlicher Form und zeitgleich in Kraft.
Um die Betreiber von Bars und Beiseln, in denen ausschließlich Getränke ausgeschenkt werden, nicht in ihrer Existenz zu gefährden, können diese laut dem Beschluss aus Bratislava frei wählen, ob sie das neue Gesetz in ihrem Lokal künftig anwenden wollen oder nicht. Sollte das Rauchen gestattet werden, was in den meisten Bars wohl der Fall sein wird, muss das Lokal als Raucherlokal deklariert werden.
Die Bestimmung lehnt sich an das Österreichische Tabakgesetz an.
