Endlich eine Kampagne, die das Rauchverbot in österreichischen Lokalen per Gesetz und Volksabstimmung durchsetzen will. Höchste Zeit, sowas haben wir in unserem verstunkenen und verrauchten, nikotinverseuchten Österreich gebraucht! Der Gesundheitsminister ist gefordert! Die Gesetzgebung ist gefordert! Die Regierung ist gefordert! Stop dem Rauchen in Lokalen! Stop der Körperverletzung und vorsätzlichen Tötung Unschuldiger!
Lasche, unvollziehbare Gesetze zum Nichtraucherschutz, österreichische Kinder die mit 11 Jahren anfangen zu rauchen, Zig-Tausende Tote jährlich in Österreich aufgrund von Tabakkonsum, Spott und Hohn europäischer Urlauber in Österreich aufgrund der Verarschung von Nichtrauchern beim Essen in Gasthäusern und Restaurants in Österreich! Genug! Wir fordern ein Volksbegehren!
Bayern galt ja im Jahr 2007 als Vorreiter in Sachen Nichtraucherschutz. Leider hat nach der folgenden Landtagswahl mit erheblichen Verlusten für die CSU die christlich-liberale Mehrheit in Bayern eine Lockerung des mutigen Nichtraucherschutz-Gesetzes beschlossen.
Die Menschen in Bayern wollen jedoch gesund leben! Mehrere politische Parteien und eine Reihe von Verbänden rüsten nun für die
zweite Stufe des Volksbegehrens «Für echten Nichtraucherschutz«. Die
Eintragungsfrist beginnt am 19. November.
Bis zum 2. Dezember
muss das Bündnis für die Wiedereinführung des Nichtraucherschutzes rund
920.000 Personen finden, die sich auf den Rathäusern eintragen und so
für die Durchführung des Volksentscheids ein Votum abgeben. Das sind
zehn Prozent der stimmberechtigten Bayern. Das Plebiszit war vom
Innenministerium zugelassen worden, nachdem die Initiatoren im Juli
40.000 Unterschriften eingereicht hatten.
Nichtraucherschutz wie vom Landtag 2007 beschlossen
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zielt generell darauf ab, den
Nichtraucherschutz wieder einzuführen, wie ihn der Landtag 2007
beschlossen und als Gesetz erlassen hatte.
Nichtraucher Websites:
Nichtraucher finden in vielen Gaststätten nach wie vor unzureichenden Schutz gegen Tabakrauch. Viele beklagen sich und finden Gleichgesinnte in Vereinen.
Der Verein Krebsforum ist ein Beispiel dafür: Die Beschwerden der Nichtraucher über die
unzumutbaren Verhältnisse in Österreichs Gaststätten sind mehr als berechtigt. Fast niemand von den Gastwirten kümmert sich um das Wohl der Gäste,
um die Gesundheit seiner Mitarbeiter und schon gar nicht um das Tabakgesetz.
Auch Touristen bleiben deswegen Österreich fern. "Von zu Hause sind wir
eine gute Luft beim Spaghetti essen gewohnt und nicht diesen Giftnebel",
so ein Italiener in einem bekannten Restaurant in der Wiener Innenstadt der
meint: "Ob wir im Sommer mit unseren drei Kindern in Wien nochmals Urlaub
verbringen, müssen wir uns deswegen noch gut überlegen".
Gesundheitsminister
Stöger sagt seit Monaten, das schaue ich mir zuerst einmal ein Jahr an, obwohl
dabei täglich bis zu drei Menschen in Österreich an Passivrauch sterben.
Die Tabak-Lobby freut
sich, denn selbst das neue, relativ zahnlose Tabakgesetz wird nicht von der
Behörde exekutiert, sondern: Wer will kann täglich auf`s neue Meldungen
abgeben, auch anonym. Denn wir können nur nach einer Mitteilung eines Gastes
strafen, dann aber sofort, und täglich, so zuletzt der Bezirkshauptmann von
Mödling über die Shopping City Süd und Gaststätten in seinem Bezirk.
Die Regierung in Bratislava hat für die Slowakei ein Gesetz zum Schutze der Nichtraucher verabschiedet. Es soll allerdings kein absolutes Rauchverbot in Lokalen geben. Damit müssen sich Raucher und die Betreiber von Gaststätten in der Slowakei künftig zwar auf Einschränkungen einstellen, die allerdings nicht so deutlich ausfallen werden wie dies z.B. in Deutschland der Fall war. Das Gesetz zum Schutze der Nichtraucher tritt in der Slowakei ab dem 1. April in allen Regionen des Landes in einheitlicher Form und zeitgleich in Kraft.
Um die Betreiber von Bars und Beiseln, in denen ausschließlich Getränke ausgeschenkt werden, nicht in ihrer Existenz zu gefährden, können diese laut dem Beschluss aus Bratislava frei wählen, ob sie das neue Gesetz in ihrem Lokal künftig anwenden wollen oder nicht. Sollte das Rauchen gestattet werden, was in den meisten Bars wohl der Fall sein wird, muss das Lokal als Raucherlokal deklariert werden.
Die Bestimmung lehnt sich an das Österreichische Tabakgesetz an.
